1. Inhalt und Umfang der Leistung
(a) Die Leistungen und Angebote von „hundeschlau“” ergeben sich aus dem jeweiligen individuell gestalteten
Anmeldeformular.
2. Teilnahmebedingungen
(a) Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet ist.
(b) An den Kursangeboten und an den Einzeltrainings von „hundeschlau“ können nur Hunde teilnehmen, die über einen aktuellen und ausreichenden Impfschutz verfügen und keine ansteckenden
Krankheiten haben.
(c) Chronische Erkrankungen sind bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen.
(d) Für jeden Hund, der durch die Hundeschule in Kursen oder im Einzeltraining betreut wird, muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
(e) Besitzer von Hündinnen setzen während der Läufigkeit der Hündin und eine Woche danach mit dem Gruppentraining aus. Die in diesem Zeitraum versäumten Trainingsstunden können im Anschluss
nachgeholt werden.
(f) Die Hunde sind im Freilauf grundsätzlich an der Leine zu führen. Die Verwendung von Stachelhalsbändern sowie die Verwendung sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel sind gänzlich
untersagt.
3. Teilnahmegebühr
(a) Die Gebühren für das Training sind im Voraus bzw. spätestens nach der ersten Trainingseinheit zu
bezahlen.
4. Rücktrittsrecht
(a) Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sind die Witterungsbedingungen unzumutbar, werden die
Unterrichtsstunden durch „hundeschlau“” abgesagt. In diesen Fällen werden die Trainingsstunden nachgeholt.
(b) Die jeweilig vereinbarten Einzelstunden sind vom Teilnehmer spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen. Die rechtzeitig abgesagten Einzelstunden werden mittels eines entsprechenden Ersatztermins
nachgeholt. Nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden werden voll berechnet.
(c) Verspätungen des Teilnehmers zu den vereinbarten Trainingsstunden gehen zu Lasten des Teilnehmers und berechtigen weder zu einer Verminderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der
vereinbarten Unterrichtszeit.
(d) Die Hundeschule kann aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, aufgrund Ausfalls eines Trainers oder aus anderen Gründen Übungsstunden absagen. Sobald möglich, wird die entsprechende Leistung zu einem
anderen Termin nachgeholt. Kann dies durch „hundeschlau“ nicht geleistet werden, werden Zahlungen für bis dahin noch nicht beanspruchte Leistungen erstattet.
(e) „hundeschlau“ behält sich das Recht vor falls erforderlich den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Rückerstattung der bereits bezahlten
Gebühren.
(f) Weitergehende Ansprüche gegen die Hundeschule sind ausgeschlossen.
5. Haftung
(a) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
(b) Der Teilnehmer haftet für alle von ihm und seinem Hund während des Unterrichts verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Teilnehmer haftet darüber hinaus für Schäden, die ihm, dem
Trainer oder einem Dritten durch falsche oder unvollständige Angaben auf dem Anmeldeformular, falsche Aussagen oder auch durch Fahrlässigkeit entstehen.
(c) Es gilt als vereinbart, dass „hundeschlau“, deren Inhaber und Trainer grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten
Übungen entstehen, sowie für Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt. Diese können somit weder vom Hundehalter noch von Dritten in Anspruch genommen werden.
(d) Jegliche Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer von dem Haftungsausschluss sowie von den übrigen Vereinbarungen (AGB, etc.) in Kenntnis zu setzen.
(e) Während des Trainings ist den Anweisungen durch die Trainer Folge zu leisten.
(f) „hundeschlau“ übernimmt keine Erfolgsgarantie, da der Erfolg maßgeblich von der Umsetzung der Lerninhalte durch die Teilnehmer abhängt.
6. Kopierrechte
(a) Unterlagen, die von „hundeschlau“ im Zusammenhang mit dem Training ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich
geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Hundeschule nicht vervielfältig oder verbreitet werden.
7. Datenschutz
(a) Die Trainer sind zur Beachtung der Schweigepflicht sowie der geltenden Datenschutz-bestimmungen verpflichtet. Soweit es
zur Leistungserbringung und Organisation der Hundeschule erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten des Kunden für eigene Zwecke erhoben, dokumentiert, gespeichert und verarbeitet werden.
(b) Teilweise werden Fotos oder Tonband-/Videoaufnahmen seitens der Hundeschule oder aber auch seitens der Teilnehmer gemacht. Sollte ein Teilnehmer der Veröffentlichung in jeglicher Form nicht
zustimmen, ist dieses schriftlich zu vermerken. Ansonsten sind diese Aufnahmen für jegliche Verwendung freigegeben.
8. Schlussbestimmungen
(a) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder nicht
durchführbar sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(b) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt.
(c) Jegliche Änderungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.